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Die arthroskopische Chirurgie in Gelenksräumen wurde vom
Japaner Watanabe 1944 eingeleitet. In den 70er Jahren wurden in Österreich
die ersten Arthroskopien durchgeführt. In Graz erfolgt
zu Beginn der 80er Jahre der erste arthroskopische
Eingriff am Kniegelenk. Heute sind praktisch alle Gelenke einer
endoskopischen Inspektion zugänglich und Verletzungen können saniert werden.
Die Vorteile einer endoskopischen
Gelenkschirurgie bestehen darin, daß die
notwendigen minimalen Portale für Instrumente und Optik die
Weichteilstrukturen der Gelenke nicht beeinträchtigen und eine rasche
postoperative Rehabilitation gegeben ist.
Die Arthroskopie
erlaubt die visuelle Ansicht aller Gelenksabschnitte und ist somit allen
anderen Diagnoseverfahren überlegen.
- Kniegelenk: Die häufigsten arthroskopischen Eingriffe betreffen auch heute noch
das Kniegelenk. Sowohl traumatische als auch degenerative Meniskusläsionen sind einer endoskopischen Chirurgie
gut zugänglich. Die Behandlung von Knorpelschäden stellt ein weiteres
Anwendungsgebiet der Arthroskopie dar. Bei der
endoskopischen Entfernung von krankhaft veränderten
Gelenksschleimhautarealen können ausgedehnte Eröffnungen des
Kniegelenkes vermieden werden. Die arthroskopisch
unterstützte Versorgung von Gelenksfrakturen erlaubt eine Minimierung
des operativen Eingriffes, welcher zur Stabilisierung entsprechender
Bruchformen notwendig ist. Auch Ersatzoperationen an Kniegelenksbändern,
insbesondere den Kreuzbändern, werden zunehmend auf endoskopischem Wege
umgesetzt.
- Schultergelenk: Neben der Versorgung
frischer Schulterverletzungen und deren Folgen können auch degenerative
Veränderungen des Gelenksinnenraumes oder der Sehnenkappe auf
endoskopischem Wege behandelt werden. Die Beseitigung von Engpaßsyndromen im Bereich des Schultergelenkes ist
durch die Entwicklung entsprechender Instrumente, u.a.
auch Hochenergie-Laser, und Operationstechniken auf endoskopischem Wege
ermöglicht worden.
- Handgelenk: Die Behandlung verletzter
Gelenksstrukturen des Handgelenkes - Bänder, Kapsel und Diskus - stellt
eine der häufigsten Voraussetzungen zur Handarthroskopie
dar. Auch die arthroskopisch gestützte
Versorgung von Gelenksfrakturen am Speichenende
ist durch die Verwendung entsprechend kleiner und zarter Instrumente
möglich geworden. Letztendlich sind auch Abnützungserscheinungen
sowie die Beseitigung von Engpass-Syndromen im Handgelenksbereich einer
endoskopischen Behandlung nunmehr zugänglich.
- Sprunggelenk: Erkrankungen oder
Verletzungen des Gelenksknorpels, Bandverletzungen sowie einfache
Frakturen, aber auch arthrotische Gelenksveränderungen stellen die Hauptindikation zur
Arthroskopie des Sprunggelenks dar.
- Ellenbogengelenk: Erkrankungen und
Verletzungen des Gelenksknorpels, Bewegungseinschränkungen nach
Verletzungen, krankhafte Veränderungen der Gelenksschleimhaut oder freie
Gelenkskörper können auch an diesem Gelenk auf endoskopischen wege operativ therapiert werden.
- Sonstige Gelenke: Seltene Indikationen
führen zur Arthroskopie des Hüftgelenkes oder
des unteren Sprunggelenkes. Optische Miniatursysteme gestatten auch
Eingriffe an Daumen-, Finger- und Zehengelenken. Die operative Arthroskopie hat den entscheidenden Schritt zu reparativen bzw. rekonstruktiven Verfahren
vollzogen. Der technische Fortschritt ermöglicht die Entwicklung neuerer
Operationssysteme und -techniken, sodaß wir
uns sicher erst am Entwicklungsanfang der Gelenkschirurgie befinden.
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